Brücken- und Wegezoll
Fettmännchen, Albus und Heller
1687 gestattete Herzog Johann Wilhelm Bürgermeister und Rat von Wipperfürth, von allen die Stadt passierenden Fuhren ein Wegegeld zu erheben, und zwar von jedem Pferd zwei "Fettmännchen" (eine alte Münze), von jedem Ochsen einen leichten Albus, von jedem Rind und einer Kuh sechs Heller. Der Herzog macht jedoch zur Bedingung, dass die Straße sowie die drei steinernen und eine hölzerne Brücke einschließlich eines steinernen Steges über die Wupper und die Gaul von der Stadt unterhalten werden.
Die Wipperfürther Mundart liegt im schmalen Übergangsstreifen, der in eigenartiger Weise vom Mitteldeutschen (Ripuarischen) zum Neudeutschen (Westfälischen und Niederfränkischen) herüberleitet.