Stadtrechtsurkunde

Urkunde aus dem Jahre 1222

Durch den Erzbischof Engelbert I von Köln bezeugt, dass er mit seinem verstorbenen Bruder Rudolf die Bürger von Wipperfürth von Abgaben und Lasten befreit habe.

Übersetzungstext der nebenstehenden Urkunde:
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Engelbertus, durch Gottes Gnade Erzbischof der Kölnischen Kirche, allen, zu denen dieses Schreiben in Zukunft kommt. Eine Tat pflegt durch die Zeichen der Schrift verewigt zu werden, damit ihr Zweck nicht durch Vergesslichkeit zu nichte werde. Deshalb tun wir allen kund, dass wir zugleich mit unserem Bruder Adolf, Grafen von Berg glückseligen Angedenkens, als er noch lebte, unsere Bürger von Wipperfurde in Rücksicht auf ihre Not und bedrängte Lage von jeder Last der Abgabe befreiet und für immer los und ledig gelassen habe mit dem Zusatze. Dass die Einzelnen in der erwähnten Stadt, in welcher Stellung sie auch sind, ihren Herren oder Kirchen, wozu sie gehören, die schuldigen Dienste und Abgaben erstatten. Damit nun diese unsere Tat rechtskräftig und unabänderlich fortbestehe, haben wir dieses Blatt durch den Aufdruck unseres Siegels bekräftigen lassen. Zeugen hiervon sind: Sibodo, Truckleß, Engelbert von Bensberg, Eiquinus von Zudendorf, Adolf von Stammheim, Adolf von Bernsau, seine Brüder Heinrich und Theoderich und mehrere andere. Dies ist geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1222.

Diese Urkunde wird im Königlichen Staatsarchiv aufbewahrt.

Das Siegel zeigt den hl. Engelbert auf dem bischöflichen Stuhle mit Mitra und Stab, in der linken Hand das Evangelienbuch.

Die Umschrift lautet: Engelbertus dei gratia sancte Coloniensis ecclie archiepiscopus.